Open Access

Open Access bietet freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien über das Internet ohne eine technische, rechtliche oder finanzielle Barriere. In Open Access publizierte Dokumente sind weltweit frei und schnell zugänglich. Diese Dokumente können ohne zusätzliche Kosten gelesen, heruntergeladen, kopiert, gedruckt und auch weiterverbreitet werden.

Berliner Erklärung

Die "Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" wurde am 22. Oktober 2003 veröffentlicht. Mit sich daran anschließenden jährlichen Konferenzen wurde ein Prozess eingeleitet, der weltweit das Bewusstsein für das Thema Zugänglichkeit von wissenschaftlichen Informationen geschärft hat.

Seitens der Europa-Universität Flensburg wurde die Berliner Erklärung am 30.06.2014 von Prof. Dr. Werner Reinhart unterschrieben – siehe auch Unterzeichner der Berliner Erklärung.

Auf gemeinsame Grundsätze einer "Open-Access-Policy" verständigten sich die Europa-Universität Flensburg und die Hochschule Flensburg in ihrer Erklärung zur Open-Access-Policy vom 18.12.2017.

Publikationsfonds des Landes Schleswig-Holstein für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler

Die Landesregierung hat bis 2024 einen landesweiten Publikationsfonds für Nachwuchswissenschaftler*innen zur Förderung von Open Access in Schleswig-Holstein aufgelegt.
Aus dem Fond können an der Europa-Universität Flensburg und der Hochschule Flensburg Publikationsgebühren bis zu 2.000 € (inkl. Steuern) übernommen werden.

  1. Die Autor*innen reichen ihren Artikel bei einer Open-Access-Zeitschrift ein. Die Entscheidung für eine bestimmte Zeitschrift liegt bei den Autor*innen. Der/die Open-Access-Beauftragte ist auf Wunsch gerne bei der Suche behilflich. Wenn der Artikel angenommen wird, erhalten die Autor*innen eine Nachricht über die anfallenden Publikationsgebühren.
  2. Die Autor*innen richten einen Antrag an den/die Open-Access-Beauftragte/n. Diese/r prüft die Seriosität der ausgewählten Open-Access-Zeitschrift sowie die Einhaltung der Förderkriterien des Publikationsfonds und ob die notwendige Summe zur Verfügung steht. Er/sie teilt den Autor*innen mit, dass, sofern vorhanden, die gewünschten Mittel reserviert sind. Die Mittel sind ab Bestätigung durch den/die Open-Access-Beauftragte/n für sechs Monate reserviert. In dieser Zeit haben sich die Autor*innen um eine Entscheidung über die Annahme zum Review zu bemühen.
  3. Wird der Artikel innerhalb der sechs Monate zum Review angenommen, werden die Mittel fest für die Autor*innen bis zur Veröffentlichung des Artikels reserviert.
  4. Die Gremien entscheiden darüber, ob der Artikel aus dem Fonds gefördert werden soll oder nicht.
    An der Europa-Universität Flensburg ist dies der Zentrale Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer. Der Zentrale Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer der Europa-Universität Flensburg entscheidet über Anträge, die i.d.R. bis vierzehn Tage vor Sitzungsbeginn eingereicht wurden.
    An der Hochschule Flensburg der die/der Präsidiumsbeauftragte/r Technologie- und Wissenstransfer.
    Der/die Open-Access-Beauftragte/r entscheidet nicht über die Förderung.
  5. Bei Zustimmung der Hochschulgremien und Annahme des Artikels wird den Autor*innen nach Veröffentlichung eines Artikels eine Rechnung zugesandt. Das Original dieser Rechnung ist an die/den Open-Access-Beauftragte/n zu richten. Auf dieser Verlagsrechnung müssen folgende Angaben enthalten sein:
    • Rechnungsadressat (submitting / corresponding author unter seiner/ihrer Dienstanschrift)
    • Rechnungssteller (=Verlag)
    • Rechnungsgegenstand (=genauer Titel des Artikels)
    • Publikationsorgan
    • Datum der Rechnungsstellung
    • Rechnungs- oder Bestellnummer
    • Bei Rechnungen aus dem Ausland (auch dem EU-Ausland): Nettorechnung unter Angabe der UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, engl. VAT identification number) der Hochschule sowie der UID des Verlages.
    • Sollten Autor*innen in private Vorleistung getreten sein, ist ein Zahlungsnachweis vorzulegen (z.B. Kreditkarten-/Buchungsbeleg). Bei Auslandsrechnungen muss noch eine MwSt. in Höhe von 19 % von der jeweiligen Hochschule abgeführt werden.

Europa-Universität Flensburg:
  Die Geschäftsführung des Zentralen Ausschusses für Forschung und Wissenstransfer der EUF.
Hochschule Flensburg:
  Der/die Präsidiumsbeauftragte/r Technologie- und Wissenstransfer.
Open-Access-Beauftragte/r der beiden Flensburger Hochschulen.

Open-Access-Infopoint Schleswig-Holstein

Neuigkeiten rund um Open Access, zu Veranstaltungen, aktuellen Entwicklungen, sowie zu den regionalen Initiativen und Projekten finden Sie beim Open-Access-Infopoint Schleswig-Holstein. Das Online-Portal bietet überdies praxisnahe Informationen zu ausgewählten Themenfeldern des Publizierens im Open Access, es bündelt und vernetzt die Kompetenzen im Land. Mitmachen erwünscht.

Weitere Informationen und Open Access Quellen

Henning LorenzenM.Sc.

Open-Access-Beauftragter

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