Antje Mohr
Arbeitnehmerinnen im Betriebsrat – eine Ausnahme?
Hemmnisse für Frauen auf dem Weg ins Betriebsratsgremium und die Umsetzung des §15 Abs. 2 BetrVG bezogen auf Arbeitnehmerinnen in ausgewählten Branchen in Schleswig-Holstein
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